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Grundlage zur Bewilligung von Förderungen ist für uns zunächst unsere Satzung.

Um auf dieser Basis die Fördergelder strukturiert und transparent zu verteilen, hat der Vorstand der FFG eine Fördermatrix entwickelt, an der wir uns bei Förderungsentscheidungen orientieren.

  • Im weiteren stellen wir die Fördermatrix vor. 
  • Anschließend erläutern wir Voraussetzungen, die an individuelle Förderungen gestellt werden. Sollten Sie individuelle Förderung beantragen, gehen Sie bitte den vorgeschlagenen Weg, um den Entscheidungsprozess zu beschleunigen.

Die Fördermatrix setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

 Fördermatrix des FFGFördermatrix des FFG

 

Individuelle Förderungen, insbesondere zur Unterstützung einkommensschwacher Familien

Um hierbei dem Förderprozess satzungskonform zu entsprechen, bitten wir die Antragsteller, dem FFG zunächst nachzuweisen, dass öffentliche Fördergelder vorrangig beantragt wurden - dafür gibt es zum Beispiel das seit April 2019 stark entbürokratisierte und vereinfachte Bildungs- und Teilhabepaket und neu seit Juli 2019 das Starke-Familien-Gesetz.

  • Anträge dafür können je nach Wohnort bei der jeweiligen Stadtverwaltung gestellt werden. Die Stadt Erkrath hat dazu einen eigenen Onlinebereich eingerichtet.
  • Der von den Eltern ausgefüllte Antrag auf individuelle Förderung wird von der Schule unterschrieben und der Stadt eingereicht.
  • Diese Förderprogramme sind für einkommensschwache Familien, bzw. alleinerziehende Elternteile stets die erste Anlaufstelle und übernehmen bei positivem Bescheid je nach Ihrer individuellen Situation bis zu 100% der anfallenden Kosten zum Beispiel für die Klassenfahrt.
  • Erst nach dem abschlägigen Bescheid der Stadt darf der FFG satzungsgemäß überhaupt über eine Förderung entscheiden; diese liegt dann in der Regel bei 50% der Gesamtkosten.

 Unser Tipp: Viele Eltern wissen übrigens noch nicht, dass es das Starke-Familien-Gesetz gibt und welche Leistungen ihnen daraus auch über die Erstattung der Kosten für die Klassenfahrt hinaus zustehen (Essensgeld etc.).

Vom Starke-Familien-Gesetz können insgesamt vier Millionen Kinder profitieren. Es unterstützt Familien mit kleinen Einkommen verlässlich und sichert ihren Kindern bessere Chancen auf eine gute Entwicklung. Diese Investition zahlt sich aus, denn starke Familien halten unsere Gesellschaft zusammen.

Mit öffentlichen Förderungen sind zudem sehr häufig weitere Vergünstigungen verbunden, wie Eintrittsgelder zu öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken oder Schwimmbäder; nutzen Sie die Gelegenheit und fragen Sie die Stadtverwaltung danach.